5 Tipps für den rechtskonformen Umgang mit Bildern im Internet

|   Ratgeber

Wenn Sie Bilder auf Ihrer Webseite oder Social Media Kanälen publizieren oder an eine Zeitung zwecks Veröffentlichung eines Presseartikels weitergeben, sollten Sie sich einen Moment zeitnehmen und überprüfen, ob Sie damit auch rechtskonform handeln.

Die Stichworte Abmahnung, Unterlassungsklage und Schadensersatz klingen nicht nur unschön, sie sind es auch. Da Sie direkt davon betroffen sein können geben wir Ihnen Tipps an die Hand, um nicht in eine Falle zu tappen.

Tipp 1: Professionelle Fotograf*innen beauftragen

Das sollte immer Ihre erste Option sein. Gute Fotograf*innen nehmen Ihnen einiges an Arbeit ab. Nicht nur was die Vorbereitung, das Shooting und die Nachbereitung betrifft, sondern auch die rechtliche Regelung drumherum.

Durch professionelle Fotograf*innen erhalten Sie nicht nur künstlerisch hochwertigere Bilder, die Profis wissen auch mit den rechtlichen Regelungen umzugehen und regeln den Punkt „Nutzungsrechte“ oftmals schon in den AGB oder direkt im Angebot. Urheberrecht der Bilder bleibt dabei immer bei den Fotograf*innen selbst, da durch das Drücken des Auslösers das Bild entsteht. Ob dabei Ihre Werkstücke, Kulisse oder Idee Anwendung fanden ist dafür unerheblich.

Die Fotograf*innen werden Ihnen ein einfaches oder sogar ausschließliches Nutzungsrecht einräumen. Das einfache Nutzungsrecht berechtigt Sie, wie der Name schon vermuten lässt, zur „einfachen Nutzung“ des Lichtbildes. Das ausschließliche Nutzungsrecht erweitert Ihre Rechte am Werk, sodass Sie andere Personen von der Nutzung ausschließen und gegen widerrechtliche Verwendung vorgehen können.

Tipp 2: Keine Bilder von Google verwenden

Stellen Sie sich vor, Sie schießen ein paar tolle Naturaufnahmen mit Ihrer neuen Kamera und veröffentlichen diese auf Ihrem Social Media-Profil. Ein paar Monate, eventuell sogar Jahre später, finden Sie eines dieser Bilder plötzlich auf einer Internetseite wieder, die mit Ihrem Werk Werbung betreibt und Geld verdient. Sie sind leer ausgegangen. Wie reagieren Sie?

Auch wenn der Zugang zu vielen Bilder über die Google-Suche sehr leicht ist, müssen auch hier die rechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Sie besitzen nicht das Urheberrecht der Bilder und haben auch keine Genehmigung zur Verwendung und weiteren Veröffentlichung. Diese Falle ist also recht offensichtlich und kann leicht umgegangen werden.

Tipp 3: Vorher um Erlaubnis fragen

Wenn Sie Personen fotografieren, sollten Sie vorher um Erlaubnis fragen. Selbst wenn Sie Freunde und Bekannte bitten, Ihre neue Sommerkollektion anzuziehen und Model zu stehen, ergibt sich daraus nicht automatisch ein Nutzungsrecht für Sie. Denn da greift das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sofern die Person einwandfrei identifizierbar ist (ein Stück der Bekleidung, Frisur oder Schmuck reichen dazu nicht aus, auch wenn die Person sich selbst anhand dieser Merkmale wiedererkennen würde) benötigen Sie eine Einwilligung. Die Einwilligung ist grundsätzlich bindend und kann nur durch einen gewichtigen Grund widerrufen werden.

Wir empfehlen Ihnen die Einwilligung schriftlich einzuholen. Dazu reicht bereits eine kurze E-Mail. Bei den über plan IT gebuchten Fotograf*innen erhalten Sie einen Vordruck, den Sie beispielsweise an Mitarbeitende zur Unterschrift aushändigen können.

Tipp 4: Bilder aus Bilddatenbanken

Lizenzfreie, kostenlose Bilddatenbanken suggerieren eine rechtlich einwandfrei geregelte Lage. Das Problem ist, dass die deutsche Rechtsprechung in Bezug auf das Urheberrecht den Begriff „lizenzfrei“ nicht kennt. Erst im Kleingedruckten finden sich rechtliche Vorgaben. So sind oftmals juristische Auseinandersetzungen im Nachgang an der Tagesordnung.

Bei plan IT-Webseiten (auch unserer eigenen) setzen wir daher auf kostenpflichtige Bilddatenbanken. Diese nennen den*die Urheber*in der verwendeten Bilder im Impressum und verlinken nach Möglichkeit auch darauf. Auch das haben wir für Sie im Blick.

Tipp 5: Reden Sie miteinander

Mit den vorangegangenen Tipps sollten Sie die meisten Stolperfallen erfolgreich umgehen können. Sollte es dennoch mal zu einem Zwischenfall kommen, suchen Sie das Gespräch mit dem*der Urheber*in. Oft lassen sich eventuelle Missverständnisse im direkten Kontakt klären und Sie können die Bilder weiterhin unter Nennung der richtigen Bildquelle verwenden, sollte Ihnen der Fehler unbeabsichtigt unterlaufen sein, denn: Alle Rechte, bis auf das Urheberrecht, können sowohl im Vorfeld als auch im Nachgang erteilt werden.

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Egal, ob Sie Fotograf*innen benötigen oder es um Ihren digitalen Firmenauftritts geht, plan IT ist Ihr Ansprechpartner in der Region rund ums Thema Internet. Mit unseren Kontakten zu professionellen Fotograf*innen und unseren erfahrenen Webentwicklern helfen wir Ihnen, Ihr Zielpublikum zu erreichen und zu überzeugen.

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Larissa Halbgebauer
─ Leitung Marketing/Vertrieb ─
Fon: 07262 / 60914 - 18
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