Quellensteuer auf Google Ads: Eine Existenzbedrohung?

|   Recht

Damit Google für nicht gezahlte Einkommenssteuern zur Rechenschaft gezogen werden kann, hat das bayerische Finanzministerium nun vorgeschlagen, Unternehmen, die das Online-Marketing von Google nutzen, eben diese Beträge zahlen zu lassen. Und das rückwirkend für die letzten sieben Jahre. Doch wie realistisch ist diese neue Auslegung des Steuerrechts?

 

Was sind Google Ads überhaupt?

Google Ads sind die ersten (bis zu) drei Ergebnisse, die bei der Suche nach einem bestimmten Begriff auftauchen. Diese sind immer mit dem Wort „Anzeige“ versehen. Sie helfen Unternehmen, potenzielle Kunden entweder über die Google-Suche oder über Google Maps anzusprechen. Die Nutzer, also in diesem Fall Unternehmen, zahlen für die Ergebnisse.

Gezahlt wird also für Klicks, mit denen Besucher tatsächlich auf die Webseite gelangen, oder für Telefonanrufe, die über die Google Suchergebnisse erfolgen. Google verspricht seinen Kunden dadurch mehr Webseitenbesuche, Telefonanrufe und Ladenbesuche.

Wo liegt das Problem bei der Besteuerung von Digitalkonzernen?

Digitalkonzerne wie Google zu besteuern ist eine Herausforderung. Aus genau diesem Grund möchte das bayerische Finanzministerium nun die Verantwortung auf KMUs abwälzen. Das Problem ist, dass die Einkommenssteuer eines Unternehmens dort abgeführt wird, wo das Unternehmen ansässig ist, also zum Beispiel in Deutschland.  

Digitalkonzerne hingegen benötigen keine Niederlassung, um von irgendwo aus zu operieren. Dennoch erzielen sie an verschiedenen Standorten Gewinne und müsste für diese auch Einkommenssteuer abführen. Bisher war es dem deutschen Finanzministerium jedoch noch nicht möglich, eine eindeutige Regelung zur Besteuerung von Digitalkonzernen festzulegen.

Was hat das bayerische Finanzministerium nun vor?

Die Idee aus Bayern war es, Unternehmen, die sogenannte Google Ads nutzen, um Werbung zu schalten 15% Quellensteuer zahlen zu lassen. Und das rückwirkend für bis zu sieben Jahre. Je nach Unternehmensgröße und Aktivität können durch Steuernachzahlungen hohe Kosten für die Unternehmen anfallen. Betreffen würde eine solche neuartige Regelung fast alle deutschen Firmen, die Online-Marketing über Google betreiben.

Diese Unternehmen sollen sich dann das Geld von Google zurückerstatten lassen. Die Unternehmen würden so unfreiwillig als „Steuereintreiber“ eingespannt werden. Ob das so möglich ist, ist jedoch fraglich. Denn bisher hatte es auch das deutsche Finanzministerium nicht geschafft, Geld von Google einzutreiben. Ob und wie das Vorgehen in Zukunft bundesweit Anwendung findet, ist bislang unklar. Das bayerische Finanzministerium muss zunächst eine bundeseinheitliche Lösung abwarten.

Was halten Unternehmen von diesem Vorschlag?

Für Unternehmen wäre es durchaus ratsam zunächst eine Steuerkanzlei zur Beratung hinzuzuziehen. Viele Unternehmen sehen keine rechtliche Grundlage für die Quellenbesteuerung aufgrund der Funktionsweise von Google Ads. Eine Quellensteuer von Google einzufordern halten einige für keine gute Idee, da die Steuer letztendlich von inländischen Unternehmen erhoben werden würde. Hierdurch wurde sich ein Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Unternehmen ergeben. Insbesondere chinesische Unternehmen würden letztendlich davon profitieren.

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