Digitalisierungsprämie

Investieren Sie in die digitale Zukunft und genießen Sie staatliche Förderung. Die neue Digitalisierungsprämie verbindet die Zuschussförderung des Ministeriums für Wirtschaft, mit einem zinsverbilligten Darlehen.

 

Wer wird gefördert?

Wer im Zuge der Digitalisierung Investitionen plant, kann sich jetzt fördern lassen. Gefördert werden dabei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freien Berufe und Unternehmen mit bis zu hundert Beschäftigten, die in den vergangenen zwei Jahren keine Digitalisierungsprämie erhalten haben.

Was wird gefördert?

     

  • Gefördert werden betriebliche Digitalisierungsvorhaben mit einem Kostenvolumen bis 100.000 Euro. Darunter Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen (zum Beispiel digitale Plattformen, Fernwartung, Anwendung digitaler Standards)
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  • Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung (zum Beispiel IKT-Sicherheit, digitale Vertriebskanäle, Cloudtechnologie)
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Förderfähige Vorhaben

Anschaffung von Hard- und/oder Software und mit der Anschaffung verbundene Kosten:

     

  • Integration von CRM (Customer-Relationship Management-Systemen) an das MES (Manufacturing Execution System; Digitale Kundenschnittstelle)
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  • Einführung produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware (Apps, et cetera)
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  • Lizenz- und Systemservicegebühren
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  • externe Dienstleistungen wie Migration der bisherigen Daten und Portierung der Softwarekomponenten
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  • Schulungen der Mitarbeiter durch externe Dienstleister (nur sofern Hard- und Softwarekosten mitfinanziert werden)
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Mehr Informationen zu förderfähigen Vorhaben (pdf)

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