Cookie-Banner Anbieter als illegal erklärt

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Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden: Das Verwenden des Anbieters „Cookiebot“ ist illegal, da nicht DSGVO-konform. Für unsere Kunden ändert sich jedoch nichts, denn wir setzen schon immer auf eine Lösung mit rein europäischen Anbietern!

Kurz nach Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) gab es bereits im Dezember 2021 das erste Urteil mit großen Auswirkungen: Der Cookie-Banner Anbieter „Cookiebot“ wurde vom Verwaltungsgericht Wiesbaden für illegal erklärt.

Cookiebot verwendet zwar Server, deren Standort in Europa ist, da diese Server aber einem US-Anbieter gehören, konnten US-Behörden auf Basis des sogenannten US Cloud Acts trotzdem auf die Server zuzugreifen. Der Cookie-Banner Anbieter speichert diese Daten also nicht DSGVO-konform, weshalb der Einsatz von Cookiebot damit letztlich illegal ist.

(Quelle: Entscheidung des VG Wiesbaden (6. Kammer), Beschluss vom 01.12.2021 – 6 L 738/21.WI)

Das Urteil ist wegweisend und betrifft damit indirekt auch weitere Anbieter: In einem ersten kleinen Test wurden bei fast ausnahmslos allen wichtigen CMPs und Cookie-Banner-Anbietern US-Dienste im Einsatz gefunden und teilweise werden ebenfalls Dienste wie Amazon AWS, Google Cloud, Microsoft Azure, Cloudfront, Akamai und andere Dienste von US-Unternehmen verwendet. Als logische Schlussfolgerung aus dem „Cookiebot-Urteil“ sind damit diese Cookie-Lösungen ebenfalls illegal.

Für unsere Kunden ändert sich jedoch nichts: Wir setzen schon immer auf eine Lösung mit rein europäischen Anbietern ohne Sitz in den USA und ohne US-Muttergesellschaften. Unsere eingesetzte Lösung ist daher von dem Cookiebot-Urteil nicht betroffen.

Was sind Cookie-Banner bzw. Consent-Tools?

Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 dürfen personenbezogene Daten der Webseitenbesucher nur noch nach deren ausdrücklicher Zustimmung gespeichert werden. Zuvor mussten die Webseitenbesucher nur auf den Einsatz von derartigen Technologien hingewiesen werden und hatten teilweise die Möglichkeit, nachträglich zu widersprechen. Vor allem sogenannte „Cookies“, die nicht zwingend für die Grundfunktionen der Seite notwendig sind, dürfen aufgrund der DSGVO nicht mehr pauschal gesetzt werden. Als Reaktion erschienen „Consent-Tools“: Software, welche Webseitenfunktionen, die auf nun zustimmungspflichtigen Praktiken basieren, erst einmal blockieren und erst im Falle einer Zustimmung des Benutzers aktivieren.

Höchste Standards

Schon früh mit der Ankündigung zur DSGVO hat sich plan IT mit dem Thema ausgiebig beschäftigt und die verschiedenen Lösungen der damals noch überschaubaren Anbieter mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshof (EuGH) verglichen.

Bei der Beurteilung hielten wir uns an hohe Maßstäbe und tendierten stets bei Grauzonen oder interpretierbaren Formulierungen – auch in Hinblick auf eventuelle weitere zukünftige Verschärfungen – zur strengeren Interpretation. Hierdurch wurde bereits ein Großteil der Lösungen von vorneherein als ungenügend ausgeschlossen. Unsere strenge Auslegung der Kriterien zahlt sich bis heute aus.

Nach einem Praxistest von drei Lösungen, die wir in die engere Auswahl genommen hatten, entschieden wir uns final für eine Lösung, die sich exakt mit unserem Verständnis des EuGh-Urteils deckte.

Als Kunde von plan IT informieren wir Sie über Gesetzesänderungen, die Anpassungen an Ihrer Webseite verlangen. Achten Sie auf unsere Informationen in Ihrem Postfach.

Aber es geht noch einfacher! Wenn Sie mit uns einen Betreuungsvertrag abschließen, erledigen wir rechtlich und funktionell notwendige Anpassungen an Ihrer Webseite automatisch. So müssen Sie sich keine Gedanken machen und können sich ganz auf Ihr Unternehmen konzentrieren.

Ich möchte einen Betreuungsvertrag!

Vorbildliche Lösung

Die von uns genutzte Lösung wird ständig weiterentwickelt, sodass wir immer auf dem neusten Stand sind. So kommen beispielsweise regelmäßig Komfort- und Steuerungsfunktionen hinzu und das bestehende System wird immer weiter optimiert. Doch das wichtigste: Auf die sich schnell ändernden Rechtsgrundlagen wird vorbildlich und vor allem schnell reagiert – wenn sie nicht ohnehin schon längst dank unserer strengen Kriterien bereits erfüllt wurden – und das nicht nur auf den europäischen Raum begrenzt, sondern weltweit.

Unsere Lösung ist ein offizielles CMP des TCF – Transparency & Consent Framework v2.0 der IAB (Interactive Advertising Bureau) Europe und Teilnehmer der Allianz für Cyber-Sicherheit. So bestand zu keinem Zeitpunkt die unangenehme Situation, das Tool ausbauen und durch eine Alternative ersetzen zu müssen, die die rechtlichen Vorgaben erfüllt. Unsere gewissenhafte Arbeit spart so große Arbeitsaufwände, eventuelle Offline-Zeiten Ihrer Webseite und die mit beidem verbundenen Kosten.

Ihre Vorteile auf einen Blick

     

  • ePrivacy -Richtlinien-, TTDSG- und DSGVO-konform
    Ob ePrivacy-Richtline, Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz oder Datenschutz-Grundverordnung, die von uns genutzte Lösung deckt es ab.
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  • Hohe Zustimmungsrate
    Wir erreichen eine deutlich höhere Zustimmung durch Webseitenbesucher und niedrigere Bounce-Raten (Besuchende, welche die Seite wieder verlassen) als mit anderen Tools.
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  • A/B-Tests & Optimierung
    Durch das Einblenden leicht unterschiedlicher Zustimmungsaufforderungen wird immer weiter getestet und optimiert, damit die Webseitenbesuchenden gerne zustimmen.
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  • Etablierte Marktposition
    Mehr als 25.000 Webseiten nutzen bereits diese Lösung.
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  • Anzeige in über 30 Sprachen
    Auch wenn Sie Kunden außerhalb des deutsch- und englischsprachigen Raumes haben, werden diese in Ihrer Landessprache aufgeklärt und um Ihre Zustimmung gebeten.
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  • Optionale Designanpassung
    Sie möchten den Hinweis an Ihr Firmendesign angepasst haben? Auch das ist möglich.
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  • Voller Funktionsumfang zu kleinem Preis
    Als Partner bieten wir Ihnen den kompletten Funktionsumfang des größten Pakets zu einem Bruchteil des Preises, den Sie als Selbstbucher für das Standard-Paket zahlen. Die einmalige Installation und Konfiguration übernehmen wir natürlich auch.
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Benötigt meine Webseite so ein Consent-Tool?

Sobald Ihre Webseite Inhalte von anderen Webseiten darstellt oder nicht notwendige Cookies setzt, müssen Sie hierfür zuvor die Zustimmung Ihrer Webseitenbesuchenden einholen.

Sie benötigen das Consent-Tool beispielsweise bei…

     

  • Darstellung von externen Videos (YouTube, Vimeo, etc.) auf Ihrer Webseite
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  • Darstellung von Landkarten (z.B. Google Maps) auf Ihrer Webseite
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  • Einbindung von Social Media-Feeds (z.B. Facebook, Instagram, Twitter) auf Ihrer Webseite
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Sie sind unsicher, ob Sie ein Consent-Tool für Ihre Webseite benötigen oder betroffene Inhalte haben, die entfernt werden sollen?

Gerne sehen wir uns Ihre Seite an und geben Ihnen Handlungsempfehlungen, die wir auch auf Wunsch für Sie umsetzen.

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Bitte beachten Sie: Wir sind keine Anwälte und dürfen keine Rechtsberatung leisten. Für eine rechtlich verbindliche Korrektheit wenden Sie sich stets an Ihren Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.

Bildquellen: Justitia Adobe Stock #381592325 von Brian Jackson, Keks Adobe Stock #228252989 von chones, Endgeräte Adobe Stock #60576598 von mpfphotography

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