Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro (entfällt für durch den Lockdown betroffene Unternehmen). Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2021 gegründet wurden, Gemeinnützige Unternehmen, kirchliche Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen.
Unter anderem:
- Einrichtung eines Onlineshops
- Überarbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage
- Kosten für digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, E-Mail-Marketing, etc.)
- Kosten für die Betreuung von Social-Media-Kanälen
- Dokumentenmanagement
- Digitalisierung der Informationsmappe, von Speisekarten
- App für Kundenregistrierung
Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019.
bis zu 20.000 Euro
Wir haben bereits einigen Unternehmen zu förderfähigen Digitalisierungsprojekten verholfen und können bisher auf eine 100%ige Genehmigung der Anträge blicken.
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